Verwaltungstätigkeiten und Verfahren

Daten zu den Verwaltungstätigkeiten

Hier werden aggregierte Daten zur Verwaltungstätigkeit der Schule und wichtige Kennzahlen zum Schulbetrieb veröffentlicht, zum Beispiel: Anzahl der Schulstellen, Anzahl der Klassen, Anzahl der Schülerinnen und Schüler, Anzahl der Lehrpersonen, usw.

2022/2023 | Schulstellen Klassen Schülerinnen Schüler gesamt Lehrpersonen
Mittelschule Mühlbach 8 61 71 132 23
Grundschule Mühlbach 5 34 39 73 13
Grundschule Meransen 5 33 39 72 12
Grundschule Rodeneck 5 34 33  67 11
Grundschule Vals 2 14 14 28 6
Grundschule Spinges 2 7 12 19 5

Verfahrensarten


Monitoring und Verfahrenszeiten

Die Schulen haben die Einhaltung der Verfahrensfristen periodisch zu monitorieren, zu veröffentlichen und die Unregelmäßigkeiten (Überschreitungen der festgelegten Fristen) zu beseitigen.

In diesem Feld könnte die Schule eine Tabelle einfügen, in der die einzelnen Verfahrensarten angegeben werden, mit Angabe der Gesamtanzahl der Verfahren je Verfahrensart und des Prozentsatzes der Überschreitungen der jeweils festgelegten Fristen.


Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen

 

Die Schule hat in diesem Feld die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse jener Person zu veröffentlichen, die zuständig ist, den anderen „beantragenden“ Verwaltungen Daten und Informationen zu übermitteln (bzw. zuständig ist, zu gewährleisten, dass andere Verwaltungen direkt auf die erforderlichen Daten zugreifen können), damit diese ihre Stichprobenkontrollen durchführen können (z.B. wenn eine Universität im Zuge eines Zulassungsverfahrens zum Studium eine Stichprobenkontrolle durchführt, um das Abschlusszeugnis des angehenden Studierenden zu überprüfen und sich zu diesem Zweck an die Schule wendet): ssp.muehlbach@schule.suedtirol.it, Tel.nr. 0472/849795

 

Ebenso sind die (eventuell vorhandenen) Rahmenvereinbarungen mit anderen Verwaltungen (laut Art. 58 des Kodex für die digitale Verwaltung – GvD Nr. 82/2005) zu veröffentlichen, die den Zugang bzw. den Zugriff zu den jeweiligen Datenbanken der anderen Verwaltung regeln.Ferner hat die Schule zusätzliche Modalitäten anzugeben, wie andere Verwaltungen von Amts wegen die Daten der Schulen einholen bzw. ihre Stichprobenkontrollen durchführen können.