Hinweis: In diesem Feld sind Informationen über die Organisation der eigenen Schule zu veröffentlichen. Neben einer Beschreibung (vgl. ad 1.) der Gliederung der Ämter samt Zuständigkeiten und der
zur Verfügung stehenden Ressourcen, ist die Organisationsstruktur – in vereinfachter Form – auch graphisch (vgl. ad 2.) darzustellen (z.B. mittels Organigramm). In diesem Feld sind Informationen
über die Organisation der eigenen Schule zu veröffentlichen.
Neben einer Beschreibung (vgl. ad 1.) der Gliederung der Ämter samt Zuständigkeiten und der zur Verfügung stehenden Ressourcen, ist die Organisationsstruktur – in vereinfachter Form – auch
graphisch (vgl. ad 2.) darzustellen (z.B. mittels Organigramm).
1. Beschreibung der Organisationsstruktur der Schule:
Der Schulsprengel Mühlbach hat seinen Sitz in Mühlbach, Schulhausplatz 1, 39037 Mühlbach und besteht aus:
- einer Mittelschule mit Direktionssitz in Mühlbach
- 5 Grundschulen: Mühlbach, Meransen, Vals, Rodeneck und Spinges
Im Schuljahr 2022/2023 sind an der Schule tätig:
- Schulführungskraft: 1
- Lehrpersonen: 77
- Verwaltungspersonal: 4
- Raumpflegepersonal: 8
Der Schule stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung.
Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik,
Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes.
Die Schulführungskraft ist die gesetzliche Vertreterin der autonomen Schule und die Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten (die
Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus.
Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld
„Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule.
Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.
Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert der verantwortliche Sekretär oder die verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-,
Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.
Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende
Verantwortung.“